Die Partienotation

von Christine Zoppas (Kommentare: 4)

cz - Jeder Spieler ist dazu verpflichtet, seine Züge – Zug um Zug – leserlich und nachvollziehbar in algebraischer Notation auf dem bereitgestellten Partieformular aufzuschreiben (Artikel 8.1.1) – ausser bei Schnellschach- oder Blitzpartien (A.2, B.4).
Er ist von der Schreibpflicht vorübergehend befreit, wenn er in Zeitnot ist (fünf Minuten vor Zeit- kontrolle und weniger als 30 Sekunden Zeitgutschrift pro Zug, 8.4). Allerdings muss er nach der Zeitkontrolle auf seine eigene Zeit und mit Hilfe des Formulars des Gegners die fehlenden Züge nachtragen (8.5.2).

Sind beide Spieler von der Schreibpflicht befreit, so sollte ein Schiedsrichter (oder Assistent) die Partie mitschreiben. Existiert keine Mitschrift, so sollen die Spieler unter Aufsicht die Partie auf einem anderen Brett rekonstruieren (8.5.1). Ist auch das nicht möglich, so gilt der nächste Zug als der erste der folgernden Zeitperiode – ausser dass nachweislich mehr Züge geschehen sind (8.6).

Züge dürfen nicht im Voraus aufgeschrieben werden – ausser für Remis-Reklamationen wegen Stellungswiederholung oder der 50-Züge-Regel oder bei einer Hängepartie (8.1.2).
Der Spieler darf auf den Zug des Gegners antworten, bevor er ihn aufschreibt. Allerdings muss er die vorherigen Züge aufschreiben, bevor er einen neuen ausführt (8.1.3).

Die Partieformulare mit den Aufzeichnungen gehören dem Veranstalter und müssen vom Schiedsrichter die ganze Zeit eingesehen werden können – jedoch nicht vom Gegner (8.2, 8.3). Das auf dem Partieformular notierte Ergebnis zählt, auch wenn es falsch ist – ausser der Schiedsrichter entschiedet anders (8.7).

Spieler, die nicht in der Lage sind, ihre Partie aufzuzeichnen, dürfen dafür einen Assistenten einsetzen, den auch der Schiedsrichter für geeignet hält (8.1.6). Üblicherweise werden dem Spieler dafür zehn Minuten Bedenkzeit abgezogen – ausser es handelt sich um einen Spieler mit Behinderung.

 

Michael Hein

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Thomas Kraus Kommentar von Thomas Kraus |

Guten Tag Josef Nemecek. Bei einen Jugend Turnier kommt ein Spieler mit seinen Partieformular zu mir. Als ich nach ďas Formular vom Gegner fragte kommt die Gegnerin zu mir. Sie hatte nur ein leeres Formular bei sich. Sie hat mir gesagt, Sie konnten die Züge nicht aufschreiben weil Sie keinen Kugelschreiber vor Partiebeginn gefunden hat Ich sagte sie muss gemäß die Partieformular vom Gegner nachtragen. Habe ich richtig gehandelt oder sollte ich noch eine strenger Busse austeilen? Die ‚Nichtschreiberin‘ hat die Partie verloren. Besten Dank. Thomas Kraus FA

Josef Nemecek Kommentar von Josef Nemecek |

Hallo Herr Kraus

Grundsätzlich ist der Kugelschreiber das einzige an Material, was der Spieler an ein Turnier bzw. eine Schachpartie mitbringen muss. Beim Schiedsrichtertisch sollten noch Ersatzkugelschreiber verfügbar sein, welche man vergesslichen Spielern ausborgen kann.

Mir stellt sich spontan allerdings eine andere Frage: Wieso ist es dem Schiedsrichter nicht schon vorher aufgefallen? Normalerweise sollte so etwas bei einem der regelmässigen Kontrollgänge auffallen. Jeder Schiedsrichter sollte alle ca. 30 Minuten durch den Turniersaal gehen und prüfen, ob überall die Uhren laufen, die Stellung korrekt scheint, die Gegner am Brett sind, und auch ob sie auf dem vom Organisator bereitgestellten Partieformular die Partie notieren. Da müsste sich also der Schiedsrichter selber an die Nase fassen. Früher waren die Kontrollgänge noch wichtiger, um Zeitnotsituationen früh zu erkennen und die Zahl der notwendigen Assistenten für die Partienotation abschätzen zu können. Heute wird das leider etwas vernachlässigt.

Im Nachhinein gesehen war das Vorgehen korrekt, allenfalls hätte es noch eine Ermahnung/Verwarnung geben können, damit in Zukunft die Notationspflicht eingehalten wird. Und den Gegner müsste man informieren, dass er es dem Schiedsrichter melden müsste, wenn sich der Gegner nicht an die Regeln hält.

Maurice Gisler Kommentar von Maurice Gisler |

Lieber Josef
Beim letzten Abschnitt des Artikels frage ich mich, wie ein Spieler ohne Behinderung nicht in der Lage sein soll, die Partie aufzuzeichnen. Sind da die Spieler gemeint, welche des Schreibens nicht mächtig sind, oder gibt es noch andere Fälle?

Josef Nemecek Kommentar von Josef Nemecek |

Hallo Maurice
Klassisches Beispiel wären religiöse Gründe, was neben dem Notieren der Partie auch das Bedienen elektrischer Uhren verkompliziert. Oder wie auch immer gestaltete psychische Erkrankungen.

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