Verbandsschiedsgericht

Vorsitz VSG Dr. Dr. Michael Hochstrasser
Mitglied Dr. Dr. Markus Baur
Mitglied Stéphane Coletta
Mitglied Dr. Dr. Markus Oehrli
Mitglied Guy Säuberli
Mitglied vakant
Mitglied Fortunat Schmid
Mitglied Giovanni Laube
Beschreibung Das Verbandsschiedsgericht besteht aus einem Juristen als Präsidenten und fünf bis acht weiteren Mitgliedern. Die Wahl erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahren.

Das Verbandsschiedsgericht ist zuständig für die endgültige Beurteilung von Rekursen gegen Entscheide der Turnierleiter der offiziellen SSB-Wettbewerbe gemäss der Wettspiel- und Turnierordnung des SSB, mit Ausnahme der folgenden Anlässe:

  • Schweizerische Einzelmeisterschaft
  • Bundeseinzelmeisterschaft
  • Schweizerische Jugendschachmeisterschaft
  • Schweizerische Schülerschachmeisterschaft
  • Schnell- und Blitzschachmeisterschaft

Das Verbandsschiedsgericht kann auch als endgültig entscheidende Rekursinstanz für regionale und lokale Turniere bezeichnet werden, die über den Rahmen einer Sektion hinausgehen.

Das Verbandsschiedsgericht kann die Entscheide der Turnierleiter nur insoweit überprüfen, als es um die Auslegung der FIDE-Regeln oder der einzelnen Turnierreglemente geht. Ermessensentscheide der Turnierleiter oder der Turnierkommission (wie z.B. Festsetzung von Rundendaten, Einteilung von Gruppen, Zulassung neuer Mannschaften in höhere Kategorien usw.) kann das Verbandsschiedsgericht nicht überprüfen. Die Überprüfung von Ordnungsbussen fällt in die Kompetenz des Rekursausschusses des Zentralvorstands.

Für die Rekurse sind die in den Reglementen vorgesehenen Fristen und Formen zu wahren. Das Verbandsschiedsgericht urteilt jeweils in Dreierbesetzung. Seine Entscheide sind endgültig. Die Einzelheiten sind in der Geschäftsordnung des Verbandsschiedsgerichts sowie den einzelnen Turnierreglementen geregelt.

In der jüngeren Vergangenheit hatte das Verbandsschiedsgericht pro Jahr durchschnittlich zwei bis fünf Fälle zu beurteilen.