Covid-19: Übersicht der geltenden Regelungen

von Oliver Marti

corona

om - Mit den gestrigen Erläuterungen des Bundesrats zur aktuellen Covid-19-Verordnung und deren Anpassungen hat sich auch für den Schachsport – zumindest auf kantonaler Ebene – ein Türchen aufgemacht. Der Artikel über die möglichen Sportaktivitäten und deren Schutzmassnahmen wurde dahingehend aktualisiert, dass Wettkämpfe mit Spielern über 16 Jahre unter strengen Auflagen, wenn vom zuständigen Kanton nicht anders bestimmt, durchgeführt werden können. Eine kleine Reise durch den Verordnungsurwald.

Zum Einstieg geben wir hier die zwei für den Schachsport wichtigsten Artikel der Bundesverordnung wieder.

Artikel 3.1ter der Bundesverordnung Covid-19 (aufgerufen am 5. November 2020) besagt:
«Die Platzverhältnisse müssen so bemessen sein, dass pro Person mindestens 15 Quadratmeter Fläche zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen oder wirksame Abschrankungen zwischen den einzelnen Personen angebracht werden. Handelt es sich um eine Sportart, die mit keiner erheblichen körperlichen Anstrengung verbunden ist und bei welcher der zugewiesene Platz nicht verlassen wird, so müssen pro Person mindestens 4 Quadratmeter Fläche zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung stehen.»
Ausserdem muss die Räumlichkeit muss über eine wirksame Lüftung verfügen.

In Artikel 6e1 der Bundesverordnung Covid-19 (ebenfalls aufgerufen am 5. November 2020) ist Folgendes zu lesen:

«1 Im Bereich des Sports sind folgende Sportaktivitäten, namentlich Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe, in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben sowie im Freien zulässig:

a. Sportaktivitäten von Kindern und Jugendlichen vor ihrem 16. Geburtstag, mit Ausnahme von Wettkämpfen;

b. von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu 15 Personen ab 16 Jahren ausgeübte Sportaktivitäten ohne Körperkontakt:

c. in Innenräumen: wenn eine Gesichtsmaske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten wird; auf das Tragen einer Gesichtsmaske kann verzichtet werden in grossen Räumlichkeiten, wenn zusätzliche Abstandsvorgaben und Kapazitätsbeschränkungen gelten,

d. im Freien: wenn eine Gesichtsmaske getragen oder der erforderliche Abstand eingehalten wird.

e. Trainingsaktivitäten und Wettkämpfe von Leistungssportlerinnen und -sportlern, die Angehörige eines nationalen Kaders eines nationalen Sportverbands sind und die als Einzelpersonen, in Gruppen bis zu 15 Personen oder als beständige Wettkampfteams trainieren;

f. Trainingsaktivitäten und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören.»

Aufgrund der Erkenntnis, dass die Definition gewisser Begriffe in der Bundesverordnung bei einigen Personen Verwirrung stiftet, hat Swiss Olympic eine praktische Übersichtstabelle inklusive den Definitionen der Begriffe «Leistungssportler» und «Ligen mit überwiegend professionellem Spielbetrieb» erarbeitet. Der Link zu dieser Tabelle findet sich am Ende des Artikels.

Kantonaler Flickenteppich

Da die Kantone weiterhin strengere Massnahmen als die in der Bundesverordnung verankerten beschliessen können und jeder Kanton dies individuell handhabt, ist es auf nationaler Ebene nach wie vor nicht möglich, Schachwettkämpfe ohne unüberwindbare Hindernisse durchzuführen. Ausgenommen davon ins lediglich der Profisport. So sind etwa im Kanton Bern sämtliche Ligaspiele auf nicht professionellem Niveau verboten. Aus diesem Grund bleibt die Erklärung des Schweizerischen Schachbundes (SSB), dass der Schachsport auf nationaler Ebene ruht, gültig. Externe Turnierleiter dürfen aber unter Berücksichtigung der verordneten Schutzmassnahmen (maximal 15 Personen, mindesten 4 m2 pro Person, Maskenpflicht und bei Vorhandensein eines Schutzkonzeptes) Wettkämpfe durchführen. Empfohlen wird dies aber weder vonseiten des SSB noch von Swiss Olympic.

Link zur Übersichtstabelle der nationalen Vorgaben für organisierte Sportaktivitäten von Swiss Olympic:

https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:7e548cc7-00f0-4796-98e0-a6105fd2b64b/Uebersicht%20nationale%20Vorgaben%20fuer%20organisierte%20Sportaktivitaeten%20(03.11.2020).pdf

Link zum Q&A-Formular der nationalen Vorgaben Sportbetreib von Swiss Olympic

https://www.swissolympic.ch/dam/jcr:38283bac-0648-428d-a9ec-965a4a6aff79/Q_A_Corona_Sportbetrieb_V2_20201104.pdf

Link zur aktuellen Bundesverordnung:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html#1794075501

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