Not so Smart

von SSB-Schiedsrichterkommission (Kommentare: 0)

SRK - In den 1990er-Jahren wurden Mobiltelefone populär, und das häufige Geklingel und Gequatsche in Turniersälen damit zum Ärgernis. Bald wurden diese Geräte verboten, und Schiedsrichter machten Jagd auf jeden Pieps, jede Vibration, und jeden Flüsterton – um den Delinquenten mit Partieverlust zu bestrafen.

Mittlerweile sind jegliche elektronischen Geräte verboten. Weniger wegen des Störens, sondern weil sie sich für die (verdeckte) Kommunikation und Partieanalyse eignen könnten (Artikel 11.2.3 der FIDE-Regeln). Dazu gehören:

  • Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und ande- re Computer.
  • Smartwatches, VR-Brillen und andere «Weara- bles».
  • Kopfhörer, Hörgeräte und andere Hörhilfen.
  • Smarte Auto-, Haus- und andere Schlüssel.

Grundsätzlich geht es darum, die «Grossmeister in der Tasche» und die «Grossmeister in Konferenz» aus dem Turnierareal zu verbannen, da sie zur Informationsbeschaffung und für betrügerische Absichten geeignet sind. Nur der Turnierleiter entscheidet über Ausnahmen – und auch nur dann, wenn er im Voraus davon weiss.

Dies musste leider ein Spieler in der 2. Runde der 2. Bundesliga der Schweizerischen Gruppenmeisterschaft (SGM) erfahren. Seine Partie wurde als verloren gewertet, weil er eine Smartwatch trug. Er rekurrierte gegen den Entscheid des SGM-Leiters, aber das Verbandsschiedsgericht des Schweizerischen Schachbundes (SSB) stützte den Entscheid der Turnierleitung. Smartwatches können via Bluetooth, WLAN und Mobildaten kommunizieren und so Nachrichten austauschen.

Darum der Ratschlag an alle Turnierteilnehmer(innen): Kontaktieren Sie den Schiedsrichter (und beide Mannschaftsleiter), bevor Sie ein elektronisches Gerät in den Spielsaal bringen – auch wenn es sich «nur» um ein Hörgerät oder eine Smartwatch handelt. Er entscheidet darüber, ob es okay ist oder ob es abgestellt und in einer Tasche verstaut ausserhalb des Spielsaals aufbewahrt werden muss.

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