Disziplinarkommission

Vorsitz Thomas M. Bürki
Mitglied Georg Kradolfer
Mitglied André Vögtlin
Beschreibung Die Disziplinarkommission behandelt alle Fälle bei welchen die Möglichkeiten der Turnierreglemente und des Ordnungsbussenreglements ausgeschöpft sind, sowie in Fällen der groben oder wiederholten Unsportlichkeit, bei Schädigung des Ansehens des SSB und bei Verletzung der Ethikcharta.
Die Disziplinarkommission kann folgende Massnahmen verfügen bzw. dem ZV zur Verfügung beantragen (diese Aufzählung ist nicht abschliessend)
  • Mündliche Ermahnung
  • Verweis
  • Verfügen von Bussen
  • Erhöhung der Geldbussen
  • Zeitlich befristete Sperre von einzelnen oder sämtlichen Anlässen des SSB
  • Unbefristete Sperre von einzelnen oder sämtlichen Anlässen des SSB
  • Ausschluss aus dem SSB
Die Frage der Anfechtbarkeit von Entscheiden der Disziplinarkommission ist in Art. 10 Disziplinarreglement geregelt.