Achtung: Für Einzelturniere gilt ab 1. April die neue Spielerlizenz-Regelung

von Markus Angst

ma - Für Einzelturniere, die für die Schweizer Führungsliste gewertet werden und ab 1. April oder später beginnen, gilt neu die von der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Schachbundes (SSB) im letzten Juni beschlossene Lizenzpflicht.

Das heisst: Die Turnierveranstalter müssen von allen Teilnehmern, die keine SSB-Spielerlizenz haben, über 20 Jahre alt sind und in der Schweiz oder in Liechtenstein wohnen, eine (zusätzliche) Turniergebühr von 20 Franken einziehen – unabhängig davon, ob ein Teilnehmer Mitglied des SSB ist oder nicht.

Eine Turniergebühr ist nur für ein Turnier gültig. Der SSB stellt diese Turnierlizenzen dem Veranstalter zusammen mit der Führungslistengebühr in Rechnung.

Ob ein SSB-Mitglied lizenziert ist oder nicht, kann auf der SSB-Homepage bei der Mitgliedersuche eingesehen werden: http://www.swisschess.ch/mitglieder-suche.html

Spielerlizenz-Regelung für gewertete Mannschaftsturniere

Bei gewerteten Mannschaftsturnieren ist seit 1. Januar folgende Regelung in Kraft: Grundsätzlich gilt auch die Lizenzpflicht, jedoch mit zwei Sonderregelungen.

Sonderregelung 1: SSB-Mitglieder ohne Spielerlizenz können pro Jahr zwei Partien in gewerteten Mannschaftsturnieren spielen, ohne eine Lizenz lösen zu müssen. Nach der dritten Partie wird – unabhängig davon, bei welchen Teams gespielt worden ist – der Hauptsektion des Spielers die nachträgliche Lizenz in Rechnung gestellt. Diese nachträgliche Lizenz ist für den Rest des Jahres gleichwertig mit der Jahreslizenz.

Sonderregelung 2: Für Partien von Nicht-SSB-Mitgliedern in gewerteten Mannschaftsturnieren wird dem Veranstalter eine Pauschalgebühr verrechnet: 50 Franken bis 10 Partien, 100 Franken für 11 bis 20 Partien, 50 Franken für je weitere 10 Partien.

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