Ab sofort gilt bei SSB-Turnieren die – von der FIDE-Regelkommission im August 2014 beschlossene – entschärfte Handy-Regel

von Markus Angst

Bei SSB-Turnieren dürfen Handys und andere elektronische Geräte ab sofort wieder in den Turniersaal mitgenommen werden, müssen jedoch in einer Tasche des Spielers aufbewahrt werden und vollständig ausgeschaltet sein.

ma - Als Folge des Handy-Urteils des Verbandsschiedsgerichts des Schweizerischen Schachbundes im Fall Grand Echiquier Lausanne – Amateurs Genf aus der Schweizerischen Mannschaftsmeisterschaft 2015 hat der SSB-Zentralvorstand auf Antrag der Kommission Turniere entschieden, dass in der Schweiz die von der FIDE-Regelkommission im August 2014 beschlossene entschärfte Handy-Regel ab sofort gilt. Damit wird der am 28. November 2015 auf der SSB-Homepage publizierte superprovisorische Entscheid aufgehoben, wonach bei Mannschaftsturnieren Mobiltelefone oder andere elektronische Kommunikationsmittel zentral aufbewahrt werden müssen.

Aus praktischen Überlegungen setzt der SSB-Zentralvorstand die von der Regelkommission des Weltschachbundes FIDE im August 2014 in Tromsö beschlossene Neuformulierung der FIDE-Regel 11.3.b) per sofort in Kraft. Diese Regel wurde am 18. September 2014 erstmals auf der SSB-Homepage und danach auch in der «Schweizerischen Schachzeitung» veröffentlicht. Nach kontroversen Interpretationen der Gültigkeit wird diese – von der FIDE bereits verbreitete – Regel nach dem FIDE-Kongress im kommenden Herbst in Baku (Aserbeidschan) ins bereinigte FIDE-Regelwerk übernommen werden.

Der für alle SSB-Turniere geltende revidierte Artikel der FIDE-Regel 11.3.b), der dem Schach-Amateurbetrieb deutlich gerechter wird als die scharfe Profiturnier-Version, lautet wie folgt:

Während eines Spiels ist es einem Spieler verboten, ein Mobiltelefon, andere elektronische Kommunikationsmittel oder ein Gerät, das geeignet ist, einer Person Schachzüge vorzuschlagen, in die Turnierräumlichkeiten mitzunehmen. Das Turnierreglement kann erlauben, dass solche Geräte in einer Tasche des Spielers aufbewahrt werden, sofern sie vollständig ausgeschaltet sind. Ein Spieler darf eine Tasche, die ein solches Gerät enthält, ohne Erlaubnis des Schiedsrichters nicht bei sich tragen.

Sollte es sich erweisen, dass ein Spieler ein solches Gerät in den Turnierräumlichkeiten bei sich hat, verliert er die Partie. Der Gegner gewinnt die Partie. Das Turnierreglement kann eine andere, weniger strenge Bestrafung vorsehen. Der Schiedsrichter kann von einem Spieler verlangen, dass dieser in einem abgesonderten Bereich die Untersuchung seiner Kleidung, seiner Gepäckstücke oder anderer Gegenstände zulässt.

Der Schiedsrichter oder eine von ihm beauftragte Person darf den Spieler untersuchen, wobei der Untersuchende das gleiche Geschlecht wie der zu Untersuchende haben muss. Verweigert ein Spieler die Erfüllung dieser Pflichten, hat der Schiedsrichter Massnahmen gemäss Artikel 12.9 zu ergreifen.

Im Einklang mit der Formulierung in den FIDE-Regeln («Das Turnierreglement kann erlauben…») ist gemäss dem Beschluss des SSB-Zentralvorstands das Mitführen von ausgeschalteten Handys oder anderen elektronischen Geräten in einer speziellen Tasche bei allen SSB-Turnieren ab sofort gestattet. Die entsprechenden Anpassungen in den Reglementen der verschiedenen SSB-Turniere werden schnellstmöglich vorgenommen.

Gemäss dieser entschärften Regelung verliert ein Spieler folglich auch inskünftig seine Partie, wenn er sein Handy in einem Kleidungsstück direkt auf dem Körper trägt oder wenn sein Mobiltelefon in einer externe Tasche (auch im Stumm-Modus) läutet.

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