Traktandum 9a) Statutenänderung

Art. 38

Der SSB weist folgende ständigen Kommissionen auf:

  • Kommission für Administration und Finanzen (FK)
  • Kommission für Turniere (TK)
  • Kommission für Nachwuchs und Kader (NK)
  • Kommission für Information und Kommunikation (IK)
  • Kommission für Breitenschach (BK)

a. Kommission für Administration und Finanzen

Art. 40

Der Kommission obliegt insbesondere:

  • Erstellen der Führungsliste
  • Führung der Mitgliederliste
  • Mittelverwaltung - Buchhaltung
  • Fakturierung - Mahnwesen
  • Finanzcontrolling
  • Organisation und Betreuung der gesamten Informatik des SSB
  • Verwaltung des Materials

d. Kommission für Information und Kommunikation

Art. 43

Der Kommission obliegt insbesondere:

  • Organisation und Betreuung des Sponsorings
  • Pflege der Medienkontakte
  • Werbung
  • Erstellung und Vertrieb der Publikationen des SSB
  • Redaktionelle Betreuung der SSB-Homepage

e. Kommission für Breitenschach

Art. 44

Der Kommission obliegt insbesondere:

  • Verbreitung des Schachsports in der Schweiz
  • Pflege der Kontakte zu Sektionen, Regionalverbänden, Schulen, Behörden, Veranstaltern und Medien
  • Schaffung von Lehrmitteln, Ausbildungskonzepten und Werbematerial
  • Unterstützung von Aktivitäten für das Breitenschach auf allen Stufen
  • Durchführung von Breitenschachanlässen

Traktandum 9b) Statutenänderung

Art. 19

Die Mitglieder des ZV, der GPK und des VSG müssen in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein wohnen.

Mindestens drei Viertel der Mitglieder des ZV müssen Schweizer Bürger sein. Die Mitglieder des VSG dürfen weder dem ZV noch der Kommission für Turniere angehören.

Traktandum 9c) Statutenänderung

Es wird gestrichen:

Art. 2

  • Anstreben der Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Olympischen Verband (SOV)

Neu:

Art. 3a

Der SSB ist Mitglied des Schweizerischen Olympischen Verbandes (SOV) und betrachtet als seine Aufgaben:

  • aktive Mitarbeit in der Tätigkeit und beim Ausbau des SOV,
  • Förderung des Spitzen- und Breitensportes in der Schweiz,
  • Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Sportverbänden, wo dies sinnvoll scheint.

Als Mitglied des SOV unterstehen der SSB und dessen Mitglieder den Dopingbestimmungen des SOV. Der Zentralvorstand erlässt alle mit diesen Vorschriften zusammenhängenden Bestimmungen und Reglemente und passt in Zusammenarbeit mit dem SOV bestehende Reglemente an. Er schafft die notwendigen Ausführungsbestimmungen für die dem SSB unterstellten Turniere, insbesondere für die SMM und die SEM, und die für die Umsetzung dieser Bestimmungen notwendigen Strukturen und Sanktionen.

Traktandum 9d) Änderungen SMM-Reglement

Art. 7.5

Zieht sich eine Mannschaft vor Beginn der erstens Runde zurück, steigt nur der Gruppenletzte ab.

Traktandum 9e) Änderungen SMM-Reglement

14. Ausführungsbestimmungen

14.1. Die Organisation und Durchführung der SMM obliegt der Kommission für Turniere (TK). Diese erlässt die für eine ordnungsgemässe Durchführung notwendigen Ausführungsbestimmungen und Sanktionen zu diesem Reglement und legt die Auf- und Abstiegsmodalitäten fest. Ausführungsbestimmungen und Auf- /Abstiegsmodalitäten sind zusammen mit dem SMM-Reglement vor jeder SMM-Saison in geeigneter Form zu publizieren.

Traktandum 9f) Änderungen SMM-Reglement

14.2 Der Zentralvorstand erlässt die für die Einhaltung der Dopingvorschriften notwendigen Bestimmungen und Sanktionen und schafft die für die Umsetzung und Kontrolle erforderlichen Organe.

Traktandum 9f) Änderungen SEM-Reglement

8.3 Der Zentralvorstand erlässt die für die Einhaltung der Dopingvorschriften notwendigen Bestimmungen und Sanktionen und schafft die für die Umsetzung und Kontrolle erforderlichen Organe.